Archive for März 5th, 2014

Neue EU Anbauregelung für Genpflanzen

Mittwoch, März 5th, 2014

Die EU-Länder könnten den Anbau von Genpflanzen womöglich bald leichter verhindern: Viele EU-Umweltminister zeigten sich bei einem Treffen am Montag aufgeschlossen für die Pläne.

Die Blockade sei gelöst, sagte der zuständige EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg nach dem Treffen in Brüssel. Vor vier Jahren hatte seine Behörde erste Vorschläge auf den Tisch gelegt, die aber bisher keinen Zuspruch gefunden hatten. Doch selbst wenn sich die EU-Staaten nun einigen, bräuchten Neuregelungen auch die Zustimmung des Europaparlaments.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erwartet, dass sich die Staaten demnächst auf neue Zulassungsregeln einigen. Da Großbritannien seine ablehnende Haltung aufgegeben habe, gebe es unter den EU-Staaten wahrscheinlich eine ausreichende Mehrheit. «Deutschland hat sich immer noch nicht so richtig entscheiden können», räumte Hendricks ein. Die Ministerin selbst ist für die Pläne, wirbt bei anderen Kabinettskollegen auf Unionsseite aber noch um Unterstützung.

Die Vorschläge sehen vor, dass die Regierungen den nationalen Anbau genetisch veränderter Pflanzen leichter untersagen können. Borg sagte, bei gutem Willen sei eine Einigung unter den EU-Staaten bis zu den Europawahlen Ende Mai möglich.

Derzeit können die EU-Staaten den Anbau in Europa zugelassener Genpflanzen nur verhindern, falls sie ein Verbot mit dem Verweis auf Gefahren für Mensch oder Umwelt begründen können. Doch die Nutzung dieser «Schutzklausel» ist nicht ganz einfach: Dazu müssen die Regierungen neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf den Tisch legen, die die zuständige EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) in ihren Analysen noch nicht berücksichtigt hat. Deutschland hat dies beim Genmais MON 810 getan. Jüngst erst sorgte der Genmais 1507 für Furore, weil die EU-Staaten trotz breiter Ablehnung nicht die notwendige Mehrheit zustande brachten, um eine Zulassung zu verhindern.

Mit den neuen Plänen sollen die EU-Staaten nun mehr Spielraum für nationale oder regionale Anbauverbote bekommen. Die Liste möglicher Gründe für ein Verbot würde länger – so könnten die Staaten den Anbau zum Beispiel aus politischen Gründen untersagen. Auch kleine Parzellen in der Landwirtschaft könnten ein Argument sein, weil sich dann genetisch veränderte Pflanzen weniger leicht von normalen Pflanzen trennen lassen.

Voraussetzung für solche nationalen Verbote wäre allerdings, dass sich die Staaten zu Beginn des Prozesses mit dem entsprechenden Agrarkonzern beraten haben. Das Unternehmen würde womöglich schon auf den Zulassungsantrag verzichten, falls es starken Gegenwind spürt.

Obwohl er nationale Anbauverbote für Genpflanzen erleichtern würden, lehnen Umweltverbände den Vorschlag ab. Verbote auf dieser Grundlage seien nicht wasserdicht, bemängelte Greenpeace. Die Agrarkonzerne könnten sie juristisch anfechten. Friends of the Earth Europe bezeichnete die Pläne als «vergifteten Kelch». «Auf diese Art würden Europas Felder nicht von diesen ungewollten Pflanzen freigehalten.»

Die Organisation Foodwatch erinnerte daran, dass Anbauverbote allein nicht verhinderten, dass Verbraucher mit Genprodukten in Berührung kommen. 80 Prozent aller in der EU verwendeten Genpflanzen landeten im Tierfutter. Solche Produkte müssten gekennzeichnet werden, erklärte der stellvertretende Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. «Nur wenn Verbraucher erfahren, ob Milch, Eier, Käse und Co. mithilfe gentechnisch veränderter Futtermittel hergestellt wurden, können sie im Supermarkt eine bewusste Kaufentscheidungen treffen.»

Quelle: IT Dienstleister von yahoo.de

Flüchtlinge scheitern mit Angriff auf Ceuta.

Mittwoch, März 5th, 2014

Mehr als 1600 afrikanische Flüchtlinge haben vergeblich versucht, von Marokko aus die Grenze zur spanischen Exklave Ceuta zu überwinden. Im Morgengrauen hätten sich zunächst insgesamt 1200 Flüchtlinge in drei Gruppen der Grenze genähert, sagte ein Sprecher der Stadtverwaltung. Später habe eine vierte Gruppe von rund 450 Afrikanern erneut versucht, durch den Grenzübergang zu gelangen. Die spanischen und marokkanischen Sicherheitskräfte hätten sich so koordiniert, dass letztlich keiner nach Ceuta gelangt sei, sagte der Sprecher.

Eine erste Gruppe von Flüchtlingen versuchte den Angaben zufolge, über den Grenzübergang Tarajal auf spanischen Boden zu gelangen. Eine zweite Gruppe habe einen Kilometer weiter den Zaun gestürmt, während eine dritte Gruppe angesichts der spanischen und marokkanischen Polizeikräfte kehrt gemacht habe. Auch der vierten Gruppe sei es nicht gelungen, auf spanischen Boden zu gelangen, sagte der Sprecher. Die beiden spanischen Exklaven Ceuta und Melilla erleben seit zwei Wochen Massenanstürme, nachdem Spanien neue Anweisungen an seine Sicherheitskräfte herausgegeben hatte.

Am 6. Februar waren mindestens 14 Flüchtlinge beim Versuch ertrunken, schwimmend über das Meer nach Ceuta zu gelangen. Der Einsatz von Gummigeschossen durch die spanischen Sicherheitskräften führte in Spanien zu einer heftigen Debatte über den Umgang mit den Flüchtlingen. In der Folge wurde der Einsatz von Gummigeschossen gegen die Flüchtlinge verboten. Seitdem gab es eine Reihe teils erfolgreicher Versuchen, in die Exklaven zu gelangen. Erst am 28. Februar gelangten 200 Migranten über den Grenzzaun nach Melilla.

Quelle: IT Dienstleister von yahoo.de

Kein Geld für einen größeren Busen von Intersexuellen

Mittwoch, März 5th, 2014

Ein genetischer Mann, der wegen einer Hormonstörung äußerlich wie eine Frau aussieht und sich auch als Frau fühlt, kann einen normal kleinen Busen nicht auf Kosten der Krankenkasse vergrößern lassen. Wie bei Transsexuellen müssen die Krankenkassen auch solchen sogenannten Intersexuellen keine Brustvergrößerung bezahlen, wenn ihr Busen einen BH der untersten Körbchengröße A ausfüllt, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

Die Klägerin ist von ihren Chromosomen her dem männlichen Geschlecht zuzuordnen. Wegen einer Biosynthesestörung bildet ihr Körper aber kein Testosteron. Deshalb hat sich ihr Körper äußerlich weiblich entwickelt. Sie hat zwar keine Eierstöcke und keine Gebärmutter, aber eine Scheide sowie Brüste in Körbchengröße A bis B. Diese seien zu klein, um ihr eine Identitätsfindung als Frau zu ermöglichen, meinte die Klägerin. Bei ihrer Krankenkasse beantragte sie daher eine operative Brustvergrößerung.

Die Krankenkasse lehnte dies ab und bot stattdessen eine Psychotherapie an. Sie verwies auf ein Urteil des BSG vom September 2012. Danach haben Mann-zu-Frau-Transsexuelle, also Männer, die sich als Frau fühlen, nur dann Anspruch auf eine operative Vergrößerung ihrer Brust, wenn diese nach der üblichen Hormonbehandlung die kleinste BH-Körbchengröße A noch nicht “voll ausfüllt”. Wie nun das BSG entschied, gilt dieser Maßstab auch für Intersexuelle. Es gebe keinen Grund, sie anders zu behandeln.

Quelle: IT Dienstleister von yahoo.de