Archive for Februar 13th, 2014

Die Leiche eines Deutschen in Australien gefunden

Donnerstag, Februar 13th, 2014

Bei der Suche nach einem vermissten deutschen Rucksack-Touristen haben australische Taucher eine Männerleiche geborgen. Der Tote sei aus dem Canobolas-See im Südosten Australiens gezogen worden, teilte eine Polizeisprecherin mit.

In der Gegend war am Sonntag ein 19 Jahre alter Tourist aus Deutschland als vermisst gemeldet worden. Seine Freunde hatten den Mann nach Polizeiangaben zuletzt auf einem Campingplatz an dem See gesehen. Das Auswärtige Amt teilte auf Anfrage mit, dass in Australien ein Deutscher gestorben sei. Unklar blieb zunächst, ob der Tote der Vermisste ist.

Eine erste Suche der Polizei mit Hubschraubern, Tauchern und Spürhunden war zunächst erfolglos geblieben. Der Canobolas-See liegt etwa 265 Kilometer westlich von Sydney im Bundesstaat New South Wales. Der 19-Jährige habe mit weiteren Deutschen dort gezeltet, berichtete die Zeitung «Central Western Daily».

Die Gruppe habe auf einer nahen Farm bei der Apfelernte geholfen und am Samstagabend das Ende ihrer sechstägigen Arbeitswoche gefeiert. In der Nacht zum Sonntag seien einige von ihnen spazieren gegangen. Auf einer Brücke über dem See habe der 19-Jährige gesagt, er wolle baden. «Wir dachten alle, es sei ein Witz, denn zum Schwimmen ist es zu kalt», zitierte das Blatt einen Begleiter. Seitdem sei der junge Deutsche nicht mehr gesehen worden.

 

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Auch ohne Kontakt müssen die Kinder für die Eltern zahlen

Donnerstag, Februar 13th, 2014

Eltern können den Kontakt zu ihren volljährigen Kindern grundsätzlich abbrechen, ohne deshalb im Alter Unterhaltsansprüche gegen sie zu verlieren. Solch ein einseitiger Kontaktabbruch allein ist noch keine “vorsätzliche schwere Verfehlung”, die zum Verlust des sogenannten Elternunterhalts führt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Beschluss entschied. Az.: XII ZB 607/12

Der BGH präzisierte damit die Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternunterhalt. Laut einer früheren Entscheidung verlieren Eltern diesen Anspruch, wenn sie den Kontakt zu minderjährigen Kindern abbrechen.

Im vorliegenden Fall hatte ein zuletzt pflegebedürftiger Vater 1972 den Kontakt zu seinem damals 18-jährigen Sohn abgebrochen. Der Mann bezog später ein geringe Rente und bestimmte in einem Testament, dass sein Sohn nur “den strengsten Pflichtteil” erhalten solle. Nachdem der Vater dann in ein Pflegeheim kam, zahlte die Stadt Bremen rund 9.000 Euro der Heimkosten. Dem Karlsruher Beschluss zufolge hat die Stadt nun gegenüber dem Sohn Anspruch auf Erstattung.

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn hat das BGH-Urteil zur Verpflichtung von Kindern, sich an den Pflegekosten mittelloser Eltern zu beteiligen, auch wenn diese den Kontakt mit den Kindern abgebrochen haben, grundsätzlich begrüßt. “Die gegenseitige Verpflichtung von Eltern und Kindern, füreinander auch finanziell einzustehen, wenn man als junger Mensch oder als Pflegebedürftiger nicht für sich alleine sorgen kann, ist grundsätzlich richtig”, sagte Spahn der “Rheinischen Post”. “Familie ist man halt ein Leben lang.” Spahn verwies darauf, dass die Freigrenzen so hoch seien, “dass man schon ziemlich gut verdienen muss, um überhaupt herangezogen zu werden”. Das (Shenzhen: 002421.SZNachrichten) reiche als Absicherung aus.

.Laut BGH verletzen Eltern, die den Kontakt zu ihren Kindern abbrechen zwar die vom Gesetz geforderte gegenseitige Pflicht auf “Beistand und Rücksicht”. Dies sei aber noch keine “schwere Verfehlung”, wenn sie ihre Elternpflichten bis zur Volljährigkeit des Kindes erfüllt haben. Denn nur bis zu diesem Zeitpunkt schulden sie Kindern eine “besonders intensive elterliche Fürsorge”. Danach dürften Eltern das “familiäre Band” zu ihren Kindern aber “aufkündigen”, ohne den Anspruch auf Unterhalt im Alter etwa bei Heimaufenthalten zu verlieren.

Dass der Vater im nun entschiedenen Fall seinen Sohn auch noch enterbte, ist aus Sicht des BGH keine zusätzliche “Verfehlung”. Der Mann habe damit “lediglich sein Recht auf Testierfreiheit” genutzt, heißt es in dem Beschluss weiter.

 

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Bayern demütigt HSV

Donnerstag, Februar 13th, 2014

Rekordsieger Bayern München ist leicht und locker ins Pokal-Halbfinale spaziert und hat den krisengeschüttelten Hamburger SV dabei ein weiteres Mal gedemütigt. Das Team von Trainer Pep Guardiola setzte sich beim absolut chancenlosen Bundesliga-Dino mit 5:0 (2:0) durch und ist nur noch einen Schritt vom Finale in Berlin entfernt. Mario Mandzukic (22./74./76.) traf dabei dreifach.

Nach einem souveränen und nie gefährdeten Erfolg über den Hamburger SV steht der FC Bayern München im Halbfinale des DFB-Pokals. Der Titelverteidiger tanzt damit weiter auf drei Hochzeiten und hat wie im Vorjahr die Möglichkeit, das Triple in die bayerische Landeshauptstadt zu holen.

Der Erfolg in der ausverkauften Imtech-Arena war dabei nie gefährdet. Die Mannschaft von Pep Guardiola dominierte Spiel und Gegner von der ersten Minute an nach Belieben und spazierte im Schongang in die Vorschlussrunde. Aus personeller Sicht ragten Thiago, Mandzukic und Dante heraus. Toni Kroos stand nach zwei Spielen auf der Ersatzbank wieder in der Startelf. Dabei wirkte der auf dem Absprung stehende Mittelfeldmann zu Beginn verunsichert und blockiert, fand in der zweiten Halbzeit aber besser ins Spiel. Dennoch hat sich der 24-Jährige nicht für weitere Einsätze in der Anfangself empfohlen.

Der Hamburger SV ist nach der siebten Pflichtspielniederlage in Serie aus dem DFB-Pokal ausgeschieden und steckt weiter in einer tiefen sportlichen Krise. Wie schon in den vergangenen Bundesliga-Spielen hatten die stark abstiegsgefährdeten Norddeutschen auch gegen den Rekordmeister aus München massive Probleme im Defensivverbund und konnten spielerisch keine Akzente setzen.

 

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