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Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Sehhilfen und Brillen?

Dienstag, Januar 3rd, 2017

Für unzählige Deutsche geht ohne Brille nichts. Doch zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört sie, zumindest für ihre erwachsenen Mitglieder, schon lange nicht mehr. Nur in Ausnahmesituationen und bei schwerster Sehbehinderung werden Zuschüsse gezahlt oder die Kosten komplett übernommen. Großzügiger zeigen sie sich bei Kindern und Jugendlichen, darauf weist www.kvzentrale.com hin.

Welche Regeln gelten für Minderjährige?

Die Kosten für für Kinder unter 14 werden komplett für Gestell und Gläser übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. In der Regel haben die Kassen dafür einen Festbetrag angesetzt. Liegt der Kaufpreis darüber, beispielsweise wegen eines hochwertigen Gestells, muss auch für diese Altersgruppe zugezahlt werden. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 werden die Gläser bezahlt, während das Gestell aus eigener Tasche finanziert werden muss. Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur mineralische Gläser. Ist jedoch auf dem Rezept die Notwendigkeit einer Schul- und Sportbrille vermerkt, werden auch Kunststoffgläser problemlos genehmigt.

Welche Regeln gelten für Erwachsene?

Im Normalfall ist die Finanzierung einer Brille und jeder anderen Sehhilfe das Privatvergnügen der Versicherten. Ausgenommen sind therapeutische Hilfsmittel, die temporär zur Behandlung von Augenkrankheiten und Augenverletzungen eingesetzt werden. Anders sieht es aus, wenn die Sehkraft auf beiden Augen nur 30 Prozent oder weniger beträgt. Bei diesen schweren Beeinträchtigungen trägt die Kasse alle Kosten, die für einen Ausgleich nötig sind. Ein Tipp: Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen hat dazu geführt, dass einige von ihnen inzwischen ihren Mitgliedern einen Zuschuss zum Brillenkauf gewähren. Er bewegt sich zwischen einem niedrigen zweistelligen Betrag und höchstens 200 Euro und wird generell alle drei Jahre ausgezahlt. Da lohnt sich für manchen ein Wechsel!