Kein Geld für einen größeren Busen von Intersexuellen

Ein genetischer Mann, der wegen einer Hormonstörung äußerlich wie eine Frau aussieht und sich auch als Frau fühlt, kann einen normal kleinen Busen nicht auf Kosten der Krankenkasse vergrößern lassen. Wie bei Transsexuellen müssen die Krankenkassen auch solchen sogenannten Intersexuellen keine Brustvergrößerung bezahlen, wenn ihr Busen einen BH der untersten Körbchengröße A ausfüllt, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

Die Klägerin ist von ihren Chromosomen her dem männlichen Geschlecht zuzuordnen. Wegen einer Biosynthesestörung bildet ihr Körper aber kein Testosteron. Deshalb hat sich ihr Körper äußerlich weiblich entwickelt. Sie hat zwar keine Eierstöcke und keine Gebärmutter, aber eine Scheide sowie Brüste in Körbchengröße A bis B. Diese seien zu klein, um ihr eine Identitätsfindung als Frau zu ermöglichen, meinte die Klägerin. Bei ihrer Krankenkasse beantragte sie daher eine operative Brustvergrößerung.

Die Krankenkasse lehnte dies ab und bot stattdessen eine Psychotherapie an. Sie verwies auf ein Urteil des BSG vom September 2012. Danach haben Mann-zu-Frau-Transsexuelle, also Männer, die sich als Frau fühlen, nur dann Anspruch auf eine operative Vergrößerung ihrer Brust, wenn diese nach der üblichen Hormonbehandlung die kleinste BH-Körbchengröße A noch nicht “voll ausfüllt”. Wie nun das BSG entschied, gilt dieser Maßstab auch für Intersexuelle. Es gebe keinen Grund, sie anders zu behandeln.

Quelle: IT Dienstleister von yahoo.de

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